Kurtaxe und Gästebeitrag: Warum vor Ort noch etwas dazukommt
Wenn an der Rezeption ein Betrag hinzukommt, der im Zimmerpreis nicht stand, ist das meist eine kommunale Abgabe. Sie wird nicht vom Haus erhoben, sondern von der Gemeinde, und das Haus zieht sie lediglich ein und leitet sie weiter. Deshalb taucht sie in vielen Angeboten nicht im Gesamtpreis auf, sondern als Hinweis, und wird bei Anreise oder Abreise abgerechnet.
Wer die Abgabe erhebt
Anders als der Zimmerpreis ist die Abgabe keine Leistung des Hauses. Grundlage ist eine kommunale Satzung, also eine Regelung des jeweiligen Ortes. Das Haus ist verpflichtet, sie einzuziehen, hat aber keinen Spielraum bei der Höhe und kann sie auch nicht erlassen. Diskussionen an der Rezeption führen deshalb zu nichts, so verständlich der Ärger über den unerwarteten Posten auch ist. Auskunft über Grundlagen und Ausnahmen gibt die Gemeinde beziehungsweise die örtliche Tourismusstelle.
Die verschiedenen Bezeichnungen
Die Begriffe unterscheiden sich je nach Ort und Bundesland. Verbreitet sind Kurtaxe, Kurbeitrag, Gästebeitrag, Fremdenverkehrsabgabe oder in Städten eine Übernachtungsabgabe. Dahinter stehen unterschiedliche Konzepte: Der Kurbeitrag ist klassischerweise an Einrichtungen eines anerkannten Kurortes gebunden, städtische Abgaben knüpfen häufig an die Übernachtung als solche an. Für Sie als Gast ist der Unterschied vor allem deshalb interessant, weil sich daraus ergibt, ob und welche Gegenleistung damit verbunden ist.
Was Sie dafür bekommen
In vielen Orten ist die Abgabe mit einer Gästekarte verbunden. Diese kann Vergünstigungen enthalten, mancherorts die Nutzung des Nahverkehrs, den Eintritt zu bestimmten Einrichtungen oder Ermäßigungen. Genau das wird oft übersehen, weil die Karte an der Rezeption kommentarlos ausgehändigt wird. Fragen Sie deshalb nach, was Ihre Karte kann. Es kommt durchaus vor, dass Gäste sich über die Abgabe ärgern und gleichzeitig Fahrscheine kaufen, die bereits enthalten wären. Ob eine Gegenleistung besteht, ist allerdings von Ort zu Ort verschieden.
- Fragen Sie an der Rezeption, was die Gästekarte enthält.
- Prüfen Sie, ob Nahverkehr oder Eintritte enthalten sind.
- Klären Sie, ob die Karte für alle Mitreisenden gilt.
- Heben Sie die Karte auf, sie wird oft kontrolliert.
Wer zahlen muss und wer nicht
Die Abgabe knüpft in der Regel an die Übernachtung im Ort an. Ausnahmen und Ermäßigungen sind möglich und werden ebenfalls in der kommunalen Satzung geregelt, etwa für Kinder bis zu einem bestimmten Alter oder für bestimmte Gruppen. Weil das je nach Ort verschieden geregelt ist, lässt sich dazu nichts Allgemeingültiges sagen. Wenn Sie meinen, dass eine Ausnahme greift, sprechen Sie es an der Rezeption an oder erkundigen Sie sich bei der Gemeinde. Auch bei beruflich veranlassten Übernachtungen bestehen mancherorts eigene Regelungen.
Warum sie nicht im Angebot steht
Dass der Betrag in der Buchung nicht auftaucht, hat einen sachlichen Grund: Er ist nicht Teil der Leistung des Hauses und hängt an Umständen, die erst vor Ort feststehen, etwa an der Zahl der Personen und Nächte oder an Ausnahmen. Seriöse Häuser weisen im Buchungsvorgang darauf hin, dass die Abgabe hinzukommt. Wenn Sie den Hinweis nicht finden, fragen Sie nach, damit Sie bei der Abreise nicht überrascht sind. Bei Buchungen über Portale steht der Hinweis meist bei den zusätzlichen Kosten und wird leicht überlesen.
Beim Vergleich mitrechnen
Für den Vergleich zweier Orte kann die Abgabe eine Rolle spielen, weil sie sich bei längeren Aufenthalten und mehreren Personen summiert. Rechnen Sie sie deshalb bei der Planung mit ein, wie Sie auch Parken oder Verpflegung einrechnen. Wichtig ist dabei, dass die Abgabe je Person und Übernachtung anfällt und nicht je Zimmer, was bei Familien einen spürbaren Unterschied macht. Wer den Posten von vornherein einplant, empfindet ihn an der Rezeption auch nicht als Ärgernis, sondern als das, was er ist: ein bekannter Bestandteil der Reisekosten.
Fazit
Der zusätzliche Betrag an der Rezeption ist in der Regel eine kommunale Abgabe, die das Haus nur einzieht. Rechnen Sie damit, fragen Sie vor der Buchung nach, ob sie anfällt, und erkundigen Sie sich vor Ort, welche Gegenleistung Ihre Gästekarte enthält. Auskunft zu Höhe und Ausnahmen gibt die zuständige Gemeinde.